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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: Ulle ()
Datum: 15.06.2023

Hallo Forenmitglieder,

wir verpachten langfristig unser Vereinsheim/Gaststätte und verlangen laut Pachtvertrag monatlich einen bestimmten Betrag als Pacht. Die Pacht ist ja der Vermögensverwaltung (mit 7% Umsatzsteuer) zuzuordnen

Zusätzlich verlangen wir einen monatlichen Abschlag für die Nebenkosten (Wasser, Gasheizung, Strom), da die Lieferverträge dafür auf den Verein laufen und vom Verein bezahlt werden.
Fallen die Einnahmen des monatlichen Abschlags des Pächters auch in den Bereich Vermögensverwaltung und werden mit 7% Umsatzsteuer verbucht, obwohl der Strom normalerweise mit 19% besteuert wird?

Gleichzeitig fallen bei uns Ausgaben für Strom/Gas/Wasser beim Lieferanten an. In welchen Tätigkeitsbereich und mit welcher Umsatzsteuer werden diese bemessen?

Viele Grüße
Ulle

Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: pfeffer ()
Datum: 15.06.2023

Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die Nebenkosten.
Die Ausgaben für Strom/Gas/Wasser fallen in den Bereich, in dem sie verbraucht werden, also mindestens anteilig in die Vermögensverwaltung. Soweit die Weiterberechnung mit Umsatzsteuer erfolgt, sind die Ausgaben vorsteuerabzugsfähig.

Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: Ulle ()
Datum: 15.06.2023

Danke für die schnelle Antwort!

Bei "Ausgaben für Strom/Gas/Wasser" beziehe ich mich nur auf den Verbrauch im Gaststätten-Teil des Vereinsheims. Da wir dafür getrennte Zähler haben, ist das möglich.

Dann sind diese Ausgaben (welche dann in die Vermögensverwaltung fallen) vorsteuerabzugfähig (in der Stromrechnung werden 19% ausgewiesen), wohingegen für die Nebenkosten-Einnahmen der ermäßigte Steuersatz (und damit 7%) gilt?

Kurz: Wir zahlen für den Strom im Gaststättenteil beim Lieferanten (vorsteuerabzugsfähig 19%), reichen diese Kosten an den Pächter weiter über den Nebenkosten-Abschlag, welchen wir mit dem ermäßigten Steuersatz (also 7%) verbuchen, richtig?
Oder wo liegt mein Denkfehler, da wir ja bei den Einnahmen dann weniger Steuern "zahlen", als wir bei den Ausgaben "zurückbekommen" (für eine Leistung, die wir nur an den Pächter weiterleiten).

Gruß
Ulle

Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: pfeffer ()
Datum: 15.06.2023

Dann sind diese Ausgaben (welche dann in die Vermögensverwaltung fallen) vorsteuerabzugfähig (in der Stromrechnung werden 19% ausgewiesen), wohingegen für die Nebenkosten-Einnahmen der ermäßigte Steuersatz (und damit 7%) gilt?

# Genau.

Oder wo liegt mein Denkfehler, da wir ja bei den Einnahmen dann weniger Steuern "zahlen", als wir bei den Ausgaben "zurückbekommen" (für eine Leistung, die wir nur an den Pächter weiterleiten).

# Das ist kein Denkfehler, sondern die Steuerbegünstigung, die der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe ja darstellt.

Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: taxnovanix ()
Datum: 19.01.2024

Hallo Herr Pfeffer,

ich hänge mich mal an diesen Thread ran.

In Ihrer letzten Antwort schrieben Sie:

# Das ist kein Denkfehler, sondern die Steuerbegünstigung, die der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe ja darstellt.

Ist hier statt "Zweckbetrieb" die Vermögensverwaltung gemeint? Ich hatte die vorherigen Beiträge so verstanden, dass die Vermietung/Verpachtung der Gaststätte Vermögensverwaltung darstellt?

Viele Grüße
Phil

Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2024

Ist hier statt "Zweckbetrieb" die Vermögensverwaltung gemeint? Ich hatte die vorherigen Beiträge so verstanden, dass die Vermietung/Verpachtung der Gaststätte Vermögensverwaltung darstellt?

# Ja, die langfristige Vermietung/Verpachtung fällt grundsätzlich in die Vermögensverwaltung.