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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die > Nebenkosten. > Die Ausgaben für Strom/Gas/Wasser fallen in den > Bereich, in dem sie verbraucht werden, also > mindestens anteilig in die Vermögensverwaltung. > Soweit die Weiterberechnung mit Umsatzsteuer > erfolgt, sind die Ausgaben vorsteuerabzugsfähig.
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