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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Ulle schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort! > > Bei "Ausgaben für Strom/Gas/Wasser" beziehe ich > mich nur auf den Verbrauch im Gaststätten-Teil des > Vereinsheims. Da wir dafür getrennte Zähler haben, > ist das möglich. > > Dann sind diese Ausgaben (welche dann in die > Vermögensverwaltung fallen) vorsteuerabzugfähig > (in der Stromrechnung werden 19% ausgewiesen), > wohingegen für die Nebenkosten-Einnahmen der > ermäßigte Steuersatz (und damit 7%) gilt? > > Kurz: Wir zahlen für den Strom im Gaststättenteil > beim Lieferanten (vorsteuerabzugsfähig 19%), > reichen diese Kosten an den Pächter weiter über > den Nebenkosten-Abschlag, welchen wir mit dem > ermäßigten Steuersatz (also 7%) verbuchen, > richtig? > Oder wo liegt mein Denkfehler, da wir ja bei den > Einnahmen dann weniger Steuern "zahlen", als wir > bei den Ausgaben "zurückbekommen" (für eine > Leistung, die wir nur an den Pächter > weiterleiten). > > Gruß > Ulle
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