Re: Besteuerung verpachtetes Vereinsheim
von: Ulle ()
Datum: 15.06.2023
Danke für die schnelle Antwort!
Bei "Ausgaben für Strom/Gas/Wasser" beziehe ich mich nur auf den Verbrauch im Gaststätten-Teil des Vereinsheims. Da wir dafür getrennte Zähler haben, ist das möglich.
Dann sind diese Ausgaben (welche dann in die Vermögensverwaltung fallen) vorsteuerabzugfähig (in der Stromrechnung werden 19% ausgewiesen), wohingegen für die Nebenkosten-Einnahmen der ermäßigte Steuersatz (und damit 7%) gilt?
Kurz: Wir zahlen für den Strom im Gaststättenteil beim Lieferanten (vorsteuerabzugsfähig 19%), reichen diese Kosten an den Pächter weiter über den Nebenkosten-Abschlag, welchen wir mit dem ermäßigten Steuersatz (also 7%) verbuchen, richtig?
Oder wo liegt mein Denkfehler, da wir ja bei den Einnahmen dann weniger Steuern "zahlen", als wir bei den Ausgaben "zurückbekommen" (für eine Leistung, die wir nur an den Pächter weiterleiten).
Gruß
Ulle