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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Thorsten ()
Datum: 19.03.2018

Hallo,
kurze Frage zu folgendem Sachverhalt:
Verein hatte eine Jubiläumsfeier und hätte eine Ausgabe von 100€ für die Moderation des Abends gehabt.
Nun hat ein Mitglied die Zahlung der 100€ übernommen und wollte dies als Spende für den Verein tun.
Demnach hat das Mitglied die Zahlung übernommen.
Da die 100€ ja nicht als Spendeneingang im Verein verbucht wurde (Mitglied hat dies ja direkt dem Gläubiger gegeben) und der Verein ja somit auch keine Rechnung hat, gehe ich davon aus, dass der Verein hier keine Geldzuwendungsbestätigung ausstellen darf.

Aber ich gehe mal davon aus, dass ich eine Sachspenden Bescheinigung ausstellen dürfte und dort den Betrag von 100€ dadurch nachweise, dass der Gläubiger dem Spender einen Einnahmebeleg ausgestellt hat.

Dies dieses Vorgehen korrekt?

Re: Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.03.2018

Eine Sachspende ist es in keinem Fall, weil die Moderation keine Sache, sondern eine Leistung ist.
Eine Geldspende ist durchaus möglich, allerdings nur mit dem Nachweis, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist, also mit einer entsprechenden Rechnung des Moderators.

Re: Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Thorsten ()
Datum: 21.03.2018

Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort.
Bzgl. "Sachspende"hast du natürlich Recht!
Ok dann über Geldzuwendung.
Mit dem Beleg wäre kein Problem. Das Ereignis war jedoch 2017 und der JA ist schon fertig. Jetzt kommt das Mitglied uns schickt mir die Beleg rein..
Hmm. Ich schätze, dass die 100€ Spende aber im Kassenbuch erst einmal als Eingang verbucht werden muss.
Bleibt aber die Frage der Daten und der Empfänger:
1 Fall:
Mitglied hat eine Einnahmenbeleg ausgestellt vom Moderator iHv 100€ auf seinen Namen mit Datum 2017.
Die hat er bezahlt. Jetzt ist nichts darüber in der Vereins FIBU. Ich schätze auf diesem Wege kann ich keine Zuwendung ausstellen.

Sehr wahrscheinlich wäre dieser Weg der Beste:
1) Mitglied zahlt eine Spende in 2018 an den Verein in die Barkasse
2) Darüber erstelle ich eine Geldzuwendung
3) Ich verbuche einen Ausgabenbeleg für eine Leistung in 2017 und Geldabfluss in 2018 von 100€ in der FiBu 2018 in der Barkasse.

Damit sollte es korrekt sein, oder?

Re: Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018

Die Leistung muss nicht in 2017 verbucht werden, weil nichtbilanzierende Vereine grundsätzlich nach dem Zufluss-/'Abflussprinzip buchen.
Das Mitglied bekommt also seine Auslage in 2018 erstattet und spendet sie zurück.
Es muss aber ein Beleg über die Ausgabe vorliegen, der die zweckgebundene Verwendung nachweist.

Re: Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Thorsten ()
Datum: 21.03.2018

OK.
Demzufolge müsste das Mitglied dem Verein eine Rechnung bzw. Quittung iHv 100€ austellen. Auf der Quittung müsste er vermerken, dass er auf die Bezahlung des Betrages freiwillig – gegen Erteilung einer Zuwendungsbescheinigung – verzichtet.
Dann wäre das sauber. Korrekt?

Aber: Das war eine Auslage im Rahmen der 90 Jahrsfeier unseres Vereis. Diese Veranstaltung konnte nicht unter den Zweckbetrieb fallen. Demnach dürfte ich wohl eine Zuwendungsbestätigung im Rahmen "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" nicht ausstellen.
Demnach bleibt mir wohl nur der Ausweg für Helden. Einmal eine Ausgabe für die Moderation zu buchen und den Betrag auszuzahlen und etwas später ohne inhaltlichen Zusammenhang von dem Mitglied eine Geldspende zu bekommen.

Re: Frage zur Sachspende Bescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018

Wenn die Spendenverwendung nicht in den steuerbegünstigten Bereich fällt, darf grundsätzlich keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.