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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
abweichendes Wirtschaftsjahr Körperschafts-Steuererklärung
von: AngelikaS ()
Datum: 21.03.2018

Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer... daher meine Frage um die Grenzen der Besteuerung festzustellen müsste da zusätzlich eine Abrechnung für das den Jahr z. B 2017 erstellt werden? Dann erfährt wie hoch der Gewinn des Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Jahr ist? Oder wie ist die Handhabung

Re: abweichendes Wirtschaftsjahr Körperschafts-Steuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018

Dazu sagt die OFD Frankfurt:

Nach den §§ 60 und 63 AO hat eine steuerbegünstigte Körperschaft für den jeweiligen Vz., der dem Kalenderjahr entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und durch die Vorlage einer Vermögensaufstellung und eines Geschäfts- oder Tätigkeitsberichts das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nachzuweisen. Dieser Nachweis kann auch durch Vorlage der Unterlagen für zwei abweichende Geschäftsjahre, die den jeweiligen Vz. abdecken, erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Körperschaft keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

Re: abweichendes Wirtschaftsjahr Körperschafts-Steuererklärung
von: AngelikaS ()
Datum: 21.03.2018

Danke für die schnelle Antwort.

Da der Sportverein sein Wirtschaftsjahr vom 01.09.-31.08.hat, setzen sich die Einnahmen und Ausgaben aus den zweilen Teilen unterschiedlicher Jahre zusammen. So richtig interpretiert.

Re: abweichendes Wirtschaftsjahr Körperschafts-Steuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018

Ganz richtig.