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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Leistung muss nicht in 2017 verbucht werden, > weil nichtbilanzierende Vereine grundsätzlich nach > dem Zufluss-/'Abflussprinzip buchen. > Das Mitglied bekommt also seine Auslage in 2018 > erstattet und spendet sie zurück. > Es muss aber ein Beleg über die Ausgabe vorliegen, > der die zweckgebundene Verwendung nachweist.
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