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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigungen
von: MSE ()
Datum: 18.04.2023

Hallo,

unser Verein ist aufgrund der Förderung der Wissenschaft und Forschung gemeinnützig.

Wir haben das Glück, dass drei Firmen uns auf diverse Weise unterstützen würden und hierfür aber auch Spendenbescheinigungen erhalten möchten.

Firma A
Würde einen Fertigungsschritt für uns übernehmen, also eine Maschine bereitstellen, beladen und entsprechend von einem Mitarbeiter bedienen lassen für uns. Firma A würde gerne für jeden der drei Schritte, die Kosten in Form einer Spende steuerlich absetzen können (den Betrag den auch eine Firma für diese Leistungen bezahlen müsste).

Firma B
Würde uns eine Maschine für 3 Monate ausleihen und würde gerne den Betrag steuerlich absetzen können, welche eine andere Firma bezahlen müsste, um sich die Maschine ausleihen zu können.

Firma C
Würde uns einen Workshop anbieten und möchte den Betrag, den eine Firma für diesen Workshop bezahlen müsste, von der Steuer absetzen können.

Alle drei Firmen haben uns bereits Angebote zugeschickt, was die entsprechenden Leistungen kosten würden. Nun ist meine Frage, ob wir als gemeinnütziger Verein auch allen drei Firmen Spendenbescheinigungen in der Höhe des Betrags ihrer Angebote zukommen lassen dürfen und ob die Angebote für unsere Unterlagen ausreichend sind, um den Wert der Spenden feststellen zu können. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei den Leistungen der drei Firmen allesamt um Aufwandsspenden. Nicht alle Leistungen der drei Firmen könnten wir uns mit unseren finanziellen Mitteln leisten. Sie dienen aber allesamt unserem Vereinszweck.

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!

Re: Spendenbescheinigungen
von: pfeffer ()
Datum: 18.04.2023

Es handelt sich in der Tat in allen Fällen um Aufwandsspenden. Es wäre deswegen am einfachsten, wenn die Firmen die Leistungen berechnen und dann auf die Bezahlung der Rechnung zugunsten einer Spende verzichten.

Re: Spendenbescheinigungen
von: MSE ()
Datum: 19.04.2023

Angenommen das Vermögen auf unserem Konto würde 10.000 € betragen und die Summe der Leistungen der Firmen würde 9.000 € betragen. Müssten wir in dieser Hinsicht irgendwie aufpassen oder dürfen wir diesen Leistungen bedenkenlos zusagen, solange sie unser Satzung entsprechen? Ich spiele damit auf den Punkt "Ernsthafter Vergütungsanspruch – kein Vorabverzicht" in ihrem Leitfaden an. Die Ausführungen waren für mich allerdings nicht ganz ersichtlich. Wenn Sie diese Frage allerdings beantworten könnten, wäre uns schon sehr geholfen.