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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
MSE schrieb: ------------------------------------------------------- > Angenommen das Vermögen auf unserem Konto würde > 10.000 € betragen und die Summe der Leistungen der > Firmen würde 9.000 € betragen. Müssten wir in > dieser Hinsicht irgendwie aufpassen oder dürfen > wir diesen Leistungen bedenkenlos zusagen, solange > sie unser Satzung entsprechen? Ich spiele damit > auf den Punkt "Ernsthafter Vergütungsanspruch – > kein Vorabverzicht" in ihrem Leitfaden an. Die > Ausführungen waren für mich allerdings nicht ganz > ersichtlich. Wenn Sie diese Frage allerdings > beantworten könnten, wäre uns schon sehr geholfen.
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