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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende ?
von: Wine ()
Datum: 18.12.2017

Guten Morgen Herr Pfeffer,

folgende Situation: Im Rahmen eines Stadtfestes schließen sich zwei Vereine zusammen, und gemeinsam die Bewirtung und Unterhaltung des Publikums durchzuführen. Beide Vereine stellen das erforderliche Personal für die "Stände" und Bedienung etc.
Verein "A" kümmert sich um die Beschaffung/Abrechnung und Verein "B" um die musikalische Umrahmung.
Nun soll Verein "B" von "A" eine "Spende" aus dem erwirtschafteten Gewinn für dieses gemeinsame Fest erhalten.
Ich (Verein "B", gemeinnützig) bin mir nun nicht sicher, ob ich diesen Betrag als SPENDE buchen kann oder ich vielmehr einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" mit Umsatzsteuer buchen muss ?

Für Ihre Antwort Im Voraus vielen Dank.
Haben Sie harmonische und schöne Weihnachtstage.

Re: Spende ?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Die Frage ist, wem die Einnahmen zuzuordnen waren. Wenn der Verein B keinen Vergütungsanspruch hatte, kann das durchaus eine Spende sein.

Die Frage ist aber zunächst noch eine andere: Handelt es sich hier nicht um eine Vereins-GbR und um einen Gewinnanteil? Da kommt es darauf, wie die Zusammenarbeit organisiert war und wer Veranstalter war.

Re: Spende ?
von: Wine ()
Datum: 18.12.2017

... also Veranstalter ist die Stadt.
Das Speisen-/Getränkeangebot, sowie die Unterhaltung kommt von verschiedenen Vereinen.

In dem beschriebenen Fall hat "A+B" gemeinsam die Planung für "Angebot" gemacht. "A" sollte den Einkauf und die "Kasse" machen während "B" für die musikalische Unterhaltung sorgen sollte.
Das erforderliche Personal wurde von beiden Vereinen gemeinsam gestellt.
Nach Abrechnung und Gewinnermittlung möchte nun "A" die beschriebene Spende an "B" überweisen.
Da erhebt sich für mich die Frage, ob das wirklich als SPENDE verbucht werden kann?
"B" hat doch Leistung erbracht und erhält dafür einen Teil vom Gewinn .....

Kosten sind bei "B" keine angefallen, nur Personalaufwand.

Re: Spende ?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

... also Veranstalter ist die Stadt.
Das Speisen-/Getränkeangebot, sowie die Unterhaltung kommt von verschiedenen Vereinen.

# Der Verkauf erfolgt aber im Namen und auf Rechnung der Vereine!?
Insofern waren die Vereine selbst Veranstalter.

In dem beschriebenen Fall hat "A+B" gemeinsam die Planung für "Angebot" gemacht. "A" sollte den Einkauf und die "Kasse" machen während "B" für die musikalische Unterhaltung sorgen sollte.
Das erforderliche Personal wurde von beiden Vereinen gemeinsam gestellt.

# Ich sehe deswegen hier eine Vereinsgemeinschaft (GbR). Das würde bedeuten, dass beide Vereinen den entsprechenden Anteil am Gewinn erhalten und ihn als Einnahme des steuerpflichtigen wirtschaftilchen Geschäftsbetriebs verbuchen. Ein Spende läge hier nicht vor.