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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer
von: Wine ()
Datum: 18.12.2017

Hallo Herr Pfeffer,

noch eine Frage ...

Der gemeinnützige Verein verkauft in der Vorweihnachtszeit Christbäume, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb bezogen werden. Der Landwirt stellt eine Rechnung mit 10,7% MwSt (Vorsteuer). Muss der Umsatz aus dem Verkauf der Bäume nun mit 19% versteuert werden ?

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Der Steuersatz von 10,7% gilt nur für den Erzeuger (§ 24 UStG). Für den Wiederverkäufer ist der Steuersatz 7% (Ziffer 9 der Anlage 2 UStG).
Es ergibt sich aus der Steuerdifferenz also sogar ein Mehrerlös für den Verein.