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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ... also Veranstalter ist die Stadt. > Das Speisen-/Getränkeangebot, sowie die > Unterhaltung kommt von verschiedenen Vereinen. > > # Der Verkauf erfolgt aber im Namen und auf > Rechnung der Vereine!? > Insofern waren die Vereine selbst Veranstalter. > > In dem beschriebenen Fall hat "A+B" gemeinsam die > Planung für "Angebot" gemacht. "A" sollte den > Einkauf und die "Kasse" machen während "B" für die > musikalische Unterhaltung sorgen sollte. > Das erforderliche Personal wurde von beiden > Vereinen gemeinsam gestellt. > > # Ich sehe deswegen hier eine Vereinsgemeinschaft > (GbR). Das würde bedeuten, dass beide Vereinen den > entsprechenden Anteil am Gewinn erhalten und ihn > als Einnahme des steuerpflichtigen > wirtschaftilchen Geschäftsbetriebs verbuchen. Ein > Spende läge hier nicht vor.
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