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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zinsloses Darlehen als (Kapital-)Rücklage?
von: Beraten ()
Datum: 09.10.2017

Die kommunalen Träger/Mitglieder eines nicht-steuerbegünstigten Vereins (ohne wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweck: öffentl Regionalförderung) wollen Verein im Sinne einer Zwischenfinanzierung mit einem zinslosen Darlehen ausstatten (Laufzeit 6 J. bis (vorläufig geplantes) Ende des Vereins).

Das Abzinsungsgebot gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG hätte im Zweifel ungewünschte Zins- und Besteuerungsfolgen (ein nicht unerheblicher Abzinsungsertrag im Jahr der Hereinnahme). Aufgrund des Volumens könnte die Ausleihung jedenfalls die Sachbearbeitung im FA in diese Richtung "verführen".

Die alternative Einstellung in eine Kapitalrücklage stünde ggf. unter den Verwendungsrestriktionen des § 27 KStG. Sofern der einschlägig ist. Denn im BMF-Schreiben IV A 2 - S 2836 - 2/03 werden unter A II. b) zwar wirtschaftl. Vereine einbezogen, "die Mitgliedschaftsrechte gewähren, welche einer kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen". Anwendbar?

Oder die Mittel würde gegebenenfalls als "Ausstattungskapital" in ein "reguläres" Kapitalkonto bereitgestellt, aus dem sie ungehindert (?) wieder ausgekehrt werden können.

Vielleicht geht es auch einfacher? Z.B. durch die Einholung einer schriftlichen Auskunft beim Finanzamt. Welches wiederum gegenwärtig einen "moderaten" Umgang mit Vereinen pflegt.