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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Beraten schrieb: ------------------------------------------------------- > Die kommunalen Träger/Mitglieder eines > nicht-steuerbegünstigten Vereins (ohne wirtsch. > Geschäftsbetrieb Zweck: öffentl Regionalförderung) > wollen Verein im Sinne einer Zwischenfinanzierung > mit einem zinslosen Darlehen ausstatten (Laufzeit > 6 J. bis (vorläufig geplantes) Ende des Vereins). > > Das Abzinsungsgebot gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 > EStG hätte im Zweifel ungewünschte Zins- und > Besteuerungsfolgen (ein nicht unerheblicher > Abzinsungsertrag im Jahr der Hereinnahme). > Aufgrund des Volumens könnte die Ausleihung > jedenfalls die Sachbearbeitung im FA in diese > Richtung "verführen". > > Die alternative Einstellung in eine > Kapitalrücklage stünde ggf. unter den > Verwendungsrestriktionen des § 27 KStG. Sofern der > einschlägig ist. Denn im BMF-Schreiben IV A 2 - S > 2836 - 2/03 werden unter A II. b) zwar > wirtschaftl. Vereine einbezogen, "die > Mitgliedschaftsrechte gewähren, welche einer > kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen". > Anwendbar? > > Oder die Mittel würde gegebenenfalls als > "Ausstattungskapital" in ein "reguläres" > Kapitalkonto bereitgestellt, aus dem sie > ungehindert (?) wieder ausgekehrt werden können. > > Vielleicht geht es auch einfacher? Z.B. durch die > Einholung einer schriftlichen Auskunft beim > Finanzamt. Welches wiederum gegenwärtig einen > "moderaten" Umgang mit Vereinen pflegt.
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