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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Warenentnahme oder Entsorgung abgelaufene getränke
von: Sven Engel ()
Datum: 23.02.2023

Hallo,

ich möchte gerne abgelaufene Getränke bzw. kostenfreie Abgabe von Getränken korrekt buchen.
Ich denke ich muss ja die Umsatzsteuer noch zahlen, da ja auch Vorsteuer beim Einkauf geltend gemacht wurde.

Buche ich gegen den Wareneingang? Was wäre das korrekte Gegenkonto? In welchem Bereich müsste ich das ggf. ansiedeln im SKR 49?

Re: Warenentnahme oder Entsorgung abgelaufene getränke
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2023

Abgelaufene Getränke (Verderb) würden bei EÜ-Rechnern gar nicht gebucht. Bei Bilanzierern über die Inventur als Wertkorrektur des Umlaufvermögens.
Bei der kostenlosen Abgabe kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sie erfolgt. Das kann als Annehmlichkeit für Mitarbeiter behandelt werden. Dabei wäre die Frage, ob die Getränke zunächst für den Geschäftsbetrieb angeschafft wurden. Dann wäre das wie eine unentgeltliche Wertabgabe zu behandeln, wenn sie im ideellen Bereich (für Mitglieder) verwendet werden.