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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Abgelaufene Getränke (Verderb) würden bei > EÜ-Rechnern gar nicht gebucht. Bei Bilanzierern > über die Inventur als Wertkorrektur des > Umlaufvermögens. > Bei der kostenlosen Abgabe kommt es darauf an, in > welchem Zusammenhang sie erfolgt. Das kann als > Annehmlichkeit für Mitarbeiter behandelt werden. > Dabei wäre die Frage, ob die Getränke zunächst für > den Geschäftsbetrieb angeschafft wurden. Dann wäre > das wie eine unentgeltliche Wertabgabe zu > behandeln, wenn sie im ideellen Bereich (für > Mitglieder) verwendet werden.
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