Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Unterscheidung zwischen ideelem Bereich und Zweckbetrieb- Probenwochenende u.ä.
von: Melanie ()
Datum: 26.02.2023

Guten Tag,

wir sind ein recht neuer Verein, und tun uns mit der Einteilung in die Kategorien Ideeler Bereich und Zweckbetrieb etwas schwer. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?

Einnahmen:
- Die Zahlungen der Mitglieder für ein Probenwochenende (zum Zweck intensiveren Übens) -Zweckbetrieb?

Ausgaben
- Der Beitrag an den Kreischorverband- Ideel?
- Der Kauf eines Instrumentes für Proben und Auftritte - Ideel?
- Der Beitrag für den Jugendherbergsverbund + die Zahlung an die Jugendherberge bei einem Probenwochenende - Zweckbetrieb?
- Chorleiterhonorar sowie Bezahlung einer Pianistin bei einem unentgetlichen Auftritt- beides Ideel?



Ich finde leider keine expliziten Infos hierzu

Vielen Danks schonmal für die Hilfe!

Re: Unterscheidung zwischen ideelem Bereich und Zweckbetrieb- Probenwochenende u.ä.
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2023

Zweckbetrieb setzt immer wirtschaftliche Einnahmen voraus. Die Ausgabe werden der Verwendung entsprechend zugeordnet.

Die Zahlungen der Mitglieder für ein Probenwochenende (zum Zweck intensiveren Übens) -Zweckbetrieb?
# Ja, weil wirtschaftlich (Gegenleistung)

- Der Beitrag an den Kreischorverband- Ideel?
# Ja, ideell
- Der Kauf eines Instrumentes für Proben und Auftritte - Ideel?
# Kommt auf die Verwendung an. Wenn für Auftritt (Gagen. Eintrittsgelder), dann Zweckbetrieb. Wahrscheinlich muss hier zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb aufgeteilt werden.
- Der Beitrag für den Jugendherbergsverbund + die Zahlung an die Jugendherberge bei einem Probenwochenende - Zweckbetrieb?
# Wurde dort Einnahmen erzielt?
- Chorleiterhonorar sowie Bezahlung einer Pianistin bei einem unentgetlichen Auftritt- beides Ideel?
# Kommt auf die Verwendung an. Wahrscheinlich muss hier zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb aufgeteilt werden.