Re: Karnevalauftackt Veranstaltung mit Live Musik
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2022
Ertragsteuerlich fällt das in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Es wird also in die Umsätze hier eingerechnet. Wird dann insgesamt die Grenze von 45.000 Euro (brutto) überschritten, werden die Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.
Bei der Umsatzsteuer gilt bei Konzerten der ermäßigte Steuersatz.