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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ertragsteuerlich fällt das in den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. Es wird also in die Umsätze hier > eingerechnet. Wird dann insgesamt die Grenze von > 45.000 Euro (brutto) überschritten, werden die > Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. > Bei der Umsatzsteuer gilt bei Konzerten der > ermäßigte Steuersatz.
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