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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Als Konzert o.ä. Veranstaltung wäre es nach § 12 > Abs. 2 Nr. 7a UStG in jeden Fall ermäßigt > besteuert. > Soweit die Veranstaltung dem Zweckbetrieb > zugeordnet werden kann, gilt ebenfalls der > ermäßigte Steuersatz.
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