Gemeinnützigkeit zurückerlangen
von: Dennis ()
Datum: 04.04.2021
Hallo Ihr Lieben,
nachdem unserem Verein die Anerkennung als gemeinnützig aberkannt wurde und wir uns beim Finanzamt offenbar einen schlechten Namen gemacht haben, möchten wir nun einiges umstellen um die Anerkennung zurückzuerhalten und dann auch zu behalten.
Soweit ich weiß, muss dafür mindestens ein volles Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) alles richtig gemacht worden sein, richtig?
Nun sind dieses Kalenderjahr 2021 wohl schon Fehler passiert, die nicht mehr zu beheben sind. Das Geschäftsjahr ist lt. Satzung das Kalenderjahr... Um mit einem Neustart nicht den Rest des Jahres 2021 abwarten zu müssen würden wir in der Satzung gerne ein unterjähriges Geschäftsjahr festlegen, z.B. vom 01.06. bis 31.05. des Folgejahres. Würde das etwas nützen, so dass wenn dann ab dem 01.06.21 alles richtig gemacht wurde, ab dem 01.6.22 ein Antrag auf eine erneute Anerkennung gestellt werden kann?
Da wir nicht wissen wie lange die Eintragung einer Satzungsänderung dauern würde: Kann man auch schreiben: Das Geschäftsjahr beginnt unterjährig mit der Eintragung dieser Satzungsänderung?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. :)
Vielen Dank
Dennis