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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dennis schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke, habe jetzt was gefunden, das aber offenbar > nur für Gewerbebetriebe gilt die im > Handelsregister eingetragen sind: > > "An ein einmal gewähltes Wirtschaftsjahr ist der > Gewerbetreibende nicht auf Dauer gebunden. Soweit > kein beliebiger und willkürlicher Wechsel > vorliegt, kann das Wirtschaftsjahr geändert > werden. > > Einen Wechsel von einem abweichenden zu einem dem > Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr kann > der Gewerbetreibende stets vornehmen. > > Will er jedoch vom Kalenderjahr auf ein > abweichendes Wirtschaftsjahr übergehen, benötigt > er dazu die Zustimmung des Finanzamts, wenn keine > betriebswirtschaftlichen Gründe für die Umstellung > sprechen. > > Solche Gründe können z. B. sein: > > - Schwierigkeiten bei der Inventur, etwa bei einem > Handelsunternehmen wegen des Weihnachtsgeschäfts; > > - Anpassung des Wirtschaftsjahrs eines gepachteten > Betriebs an das vom Kalenderjahr abweichende > Pachtjahr; > > - Vereinheitlichung der Wirtschaftsjahre mehrerer > Betriebe des Steuerpflichtigen. > > Dagegen ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs > unzulässig, wenn dadurch allein eine Steuerpause > erreicht oder ein Verlustrücktrag geschaffen > werden soll."
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