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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dennis schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Ihr Lieben, > > nachdem unserem Verein die Anerkennung als > gemeinnützig aberkannt wurde und wir uns beim > Finanzamt offenbar einen schlechten Namen gemacht > haben, möchten wir nun einiges umstellen um die > Anerkennung zurückzuerhalten und dann auch zu > behalten. > > Soweit ich weiß, muss dafür mindestens ein volles > Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) alles richtig > gemacht worden sein, richtig? > > Nun sind dieses Kalenderjahr 2021 wohl schon > Fehler passiert, die nicht mehr zu beheben sind. > Das Geschäftsjahr ist lt. Satzung das > Kalenderjahr... Um mit einem Neustart nicht den > Rest des Jahres 2021 abwarten zu müssen würden wir > in der Satzung gerne ein unterjähriges > Geschäftsjahr festlegen, z.B. vom 01.06. bis > 31.05. des Folgejahres. Würde das etwas nützen, so > dass wenn dann ab dem 01.06.21 alles richtig > gemacht wurde, ab dem 01.6.22 ein Antrag auf eine > erneute Anerkennung gestellt werden kann? > > Da wir nicht wissen wie lange die Eintragung einer > Satzungsänderung dauern würde: Kann man auch > schreiben: Das Geschäftsjahr beginnt unterjährig > mit der Eintragung dieser Satzungsänderung? > > Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. :) > > Vielen Dank > > Dennis
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