Rückstellungen für Betriebliche Altersvorsorge
von: Dennis ()
Datum: 26.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist es bitte in Bezug auf die Gemeinnützigkeit, wenn ein Verein dem Vorsitzenden eine Betriebliche Altersvorsorge mit Altersleistungen, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen zusagt, dann muss der Verein (der nicht bilanziert) ja Rückstellungen bilden. Geht das überhaupt, wenn nicht bilanziert wird, sondern nur eine EÜR erstellt wird? Wie ist das bitte mit den Rückstellungen in Bezug auf den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung? Denn die rückgestellten Mittel müssten ja für ca. 20 Jahre zurückgelegt werden...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße
Dennis