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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückstellungen für Betriebliche Altersvorsorge
von: Dennis ()
Datum: 26.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist es bitte in Bezug auf die Gemeinnützigkeit, wenn ein Verein dem Vorsitzenden eine Betriebliche Altersvorsorge mit Altersleistungen, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen zusagt, dann muss der Verein (der nicht bilanziert) ja Rückstellungen bilden. Geht das überhaupt, wenn nicht bilanziert wird, sondern nur eine EÜR erstellt wird? Wie ist das bitte mit den Rückstellungen in Bezug auf den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung? Denn die rückgestellten Mittel müssten ja für ca. 20 Jahre zurückgelegt werden...

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße

Dennis

Re: Rückstellungen für Betriebliche Altersvorsorge
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2021

Wenn die Vergütung dabei im Branchenüblichen bleibt, sind solche Vorsorgeleistungen zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart sind.
Bei kleinen Organsationen werden ja meist keine Rückstellungen gebildet, sondern die Zahlungen gehen in eine Direktversicherung.
Ansonsten wären es Rückstellungen und keine gemeinnützigkeitsspezifischen Rücklagen. Faktisch werden sie ja wie Verbindlichkeiten auch Lohn und Gehalt behandelt.