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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dennis schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrte Damen und Herren, > > wie ist es bitte in Bezug auf die > Gemeinnützigkeit, wenn ein Verein dem Vorsitzenden > eine Betriebliche Altersvorsorge mit > Altersleistungen, Invaliditätsleistungen und > Hinterbliebenenleistungen zusagt, dann muss der > Verein (der nicht bilanziert) ja Rückstellungen > bilden. Geht das überhaupt, wenn nicht bilanziert > wird, sondern nur eine EÜR erstellt wird? Wie ist > das bitte mit den Rückstellungen in Bezug auf den > Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung? Denn die > rückgestellten Mittel müssten ja für ca. 20 Jahre > zurückgelegt werden... > > Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. > Vielen Dank und viele Grüße > > Dennis
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