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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Vergütung dabei im Branchenüblichen > bleibt, sind solche Vorsorgeleistungen zulässig, > wenn sie vertraglich vereinbart sind. > Bei kleinen Organsationen werden ja meist keine > Rückstellungen gebildet, sondern die Zahlungen > gehen in eine Direktversicherung. > Ansonsten wären es Rückstellungen und keine > gemeinnützigkeitsspezifischen Rücklagen. Faktisch > werden sie ja wie Verbindlichkeiten auch Lohn und > Gehalt behandelt.
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