Gutscheinspende
von: Lieb ()
Datum: 16.03.2021
Ein Verein erhält von einer Privatperson einen Einkaufsgutschein (Mehrzweckgutschein für die gemeinnützige Zweckverfolgung) in Höhe von 100 € als Spende. Den Gutschein hat die Privatperson zuvor in einem Geschäft entgeltlich für 100 € erworben.
Teilen Sie meine Auffassung, dass es sich bei der Zuwendung des Gutscheins um eine Sachzuwendung (Zuwendung eines Wirtschaftsgutes in Form eines Rechtes/eines Vorteils) handelt und für diesen im Zeitpunkt der Gutscheinübergabe durch die Privatperson eine Sachzuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann?
Der Gutschein könnte beim Verein als sonstiger Vermögensgegenstand erfasst werden, der sich dann mit Einlösung des Gutscheins entsprechend reduziert.
Eine Ausstellung einer Geldspendenbescheinigung und ggf. eine Erfassung in der Kasse würde ich grds. für unzutreffend halten. Zwar hat der Gutschein ggf. einen Geldeswert, aber er ist kein Geld und es soll ja auch gerade kein Geld zugewendet werden.
Ich freue mich über Ihre Einschätzung
Herzlichen Dank!