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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Lieb schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Verein erhält von einer Privatperson einen > Einkaufsgutschein (Mehrzweckgutschein für die > gemeinnützige Zweckverfolgung) in Höhe von 100 € > als Spende. Den Gutschein hat die Privatperson > zuvor in einem Geschäft entgeltlich für 100 € > erworben. > > Teilen Sie meine Auffassung, dass es sich bei der > Zuwendung des Gutscheins um eine Sachzuwendung > (Zuwendung eines Wirtschaftsgutes in Form eines > Rechtes/eines Vorteils) handelt und für diesen im > Zeitpunkt der Gutscheinübergabe durch die > Privatperson eine Sachzuwendungsbestätigung > ausgestellt werden kann? > > Der Gutschein könnte beim Verein als sonstiger > Vermögensgegenstand erfasst werden, der sich dann > mit Einlösung des Gutscheins entsprechend > reduziert. > > Eine Ausstellung einer Geldspendenbescheinigung > und ggf. eine Erfassung in der Kasse würde ich > grds. für unzutreffend halten. Zwar hat der > Gutschein ggf. einen Geldeswert, aber er ist kein > Geld und es soll ja auch gerade kein Geld > zugewendet werden. > > Ich freue mich über Ihre Einschätzung > > Herzlichen Dank!
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