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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Welche Adresse kommt in Spendenbescheinigung
von: Emeraude ()
Datum: 20.12.2020

Hallo,

ich bin dieses Jahr umgezogen und habe dem Amtsgericht meine neue Adresse (-> B) mitgeteilt. Allerdings wurde die Vereinsadresse (-> A) in der Satzung nicht geändert.

Muss ich die Spendenbescheinigung jetzt mit Adresse A (gem. Satzung) oder B (gem. Mitteilung an das Amtsgericht) ausstellen? Auch die Unterschrift, mit Ort A oder B?

Oder ist es besser, das Amtsgericht zu fragen? Oder das Finanzamt?

Danke im Voraus!

Re: Welche Adresse kommt in Spendenbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.12.2020

Die Änderung des Vereinssitzes ist eine Satzungsänderung. Da genügt eine einfache Meldung an das Registergericht nicht.
Für die Spendenbescheinigung muss die Adresse verwendet werden, mit der der Verein aktuell beim Finanzamt geführt wird.

Re: Welche Adresse kommt in Spendenbescheinigung
von: Emeraude ()
Datum: 21.12.2020

ok, alles klar. Dann ist es Adresse B.

Danke!