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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Emeraude schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich bin dieses Jahr umgezogen und habe dem > Amtsgericht meine neue Adresse (-> B) mitgeteilt. > Allerdings wurde die Vereinsadresse (-> A) in der > Satzung nicht geändert. > > Muss ich die Spendenbescheinigung jetzt mit > Adresse A (gem. Satzung) oder B (gem. Mitteilung > an das Amtsgericht) ausstellen? Auch die > Unterschrift, mit Ort A oder B? > > Oder ist es besser, das Amtsgericht zu fragen? > Oder das Finanzamt? > > Danke im Voraus!
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