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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Änderung des Vereinssitzes ist eine > Satzungsänderung. Da genügt eine einfache Meldung > an das Registergericht nicht. > Für die Spendenbescheinigung muss die Adresse > verwendet werden, mit der der Verein aktuell beim > Finanzamt geführt wird.
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