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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Haus/Schenkung an einen Verein
von: ABC ()
Datum: 09.12.2020

Hallo,

ein älterer Herr würde uns gerne sein Haus (2 Wohneinheiten) inkl. Gartengrundstück schenken, da er keine Erben hat. Grunderwerbssteuer müssen wir auf jeden Fall zahlen. Soweit so klar. Wie sieht es aber mit dem Rest aus, wenn

A) Er es einem bestehenden gemeinnützigen Verein schenken würde. Hier fällt keine Schenkungssteuer an. Aber könnte die Gemeinnützigkeit in Gefahr sein? 1 Wohneinheit würde vermietet werden (Vermögensverwaltung). In der anderen Wohneinheit hätten 2 Bundesfreiwillige platz (Zweckbetrieb) und es könnte als Vereinsheim genutzt werden (Zweckbetrieb?). Der Garten könnte nach Satzungszwecken verwendet werden (Ideell)


B) Er es einem neu gegründeten Hausverein (ohne Gemeinnützigkeit) schenken würde. Hier ist die 1. Frage, ob man überhaupt einen Verein gründen kann, der das Ziel hat ein altes leer stehendes Haus nach ökologischen Aspekten zu sanieren und mit Leben zu füllen? 2. Hierfür gäbe es wahrscheinlich keine Gemeinnützigkeit, richtig? Gewinne aus den Mieterträgen würden selbstverständlich nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern wieder zurück ins Haus fließen.



Es gibt hier tatsächlich viele Variablen und wir sind uns nicht schlüssig wo wir die passenden Informationen für all diese Möglichkeiten finden. Vielleicht übersehen wir auch einfach nur die passenden Stellen im Handbuch?

Viele liebe Grüße

Re: Haus/Schenkung an einen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2020

Zunächst: Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbssteuer an, es sei denn, die Schenkung ist mit Auflagen verbunden.

Die Schenkung an einen nicht gemeinnützigen Verein ist schenkungssteuerpflichtig. Deswegen wäre die Schenkung an den gemeinnützigen zu bevorzugen.
Dass die Wohnungen nicht zweckgebunden genutzt werden, ist kein Problem, weil die Schenkung als Vermögenzuführung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO behandelt werden kann.

Ein altes leer stehendes Haus nach ökologischen Aspekten zu sanieren und mit Leben zu füllen, ist kein gemeinnütziger Zweck. Da bliebe dann aus steuerlicher Sicht nur die erste Option.



Edited 1 time(s). Last edit at 09.12.2020 by pfeffer.

Re: Haus/Schenkung an einen Verein
von: ABC ()
Datum: 09.12.2020

Dass die Wohnungen nicht zweckgebunden genutzt werden, ist kein Problem, weil die Schenkung als Vermögenzuführung nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 AO behandelt werden kann.

> Wir finden unter dem angegebenen Paragrafen leider nichts. Aber soweit wir es verstehen sind Schenkungen wie Spenden zu behandeln und somit von der Steuer befreit. Und die Immobilie wird vom Verein verwaltet und langfristig vermietet. Daher brauchen wir keine Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben.

Haben wir das richtig verstanden?

Re: Haus/Schenkung an einen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2020

Es muss § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO heißen.
Genau es sollte hier kein Problem mit der Gemeinnützigkeit geben.



Edited 1 time(s). Last edit at 09.12.2020 by pfeffer.