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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst: Bei einer Schenkung fällt keine > Grunderwerbssteuer an, es sei denn, die Schenkung > ist mit Auflagen verbunden. > > Die Schenkung an einen nicht gemeinnützigen Verein > ist schenkungssteuerpflichtig. Deswegen wäre die > Schenkung an den gemeinnützigen zu bevorzugen. > Dass die Wohnungen nicht zweckgebunden genutzt > werden, ist kein Problem, weil die Schenkung als > Vermögenzuführung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO > behandelt werden kann. > > Ein altes leer stehendes Haus nach ökologischen > Aspekten zu sanieren und mit Leben zu füllen, ist > kein gemeinnütziger Zweck. Da bliebe dann aus > steuerlicher Sicht nur die erste Option.
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