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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
ABC schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass die Wohnungen nicht zweckgebunden genutzt > werden, ist kein Problem, weil die Schenkung als > Vermögenzuführung nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 AO > behandelt werden kann. > > > Wir finden unter dem angegebenen Paragrafen > leider nichts. Aber soweit wir es verstehen sind > Schenkungen wie Spenden zu behandeln und somit von > der Steuer befreit. Und die Immobilie wird vom > Verein verwaltet und langfristig vermietet. Daher > brauchen wir keine Angst um die Gemeinnützigkeit > zu haben. > > Haben wir das richtig verstanden?
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