Re: Speisen und Getränke
von: W. Pfeffer ()
Datum: 21.09.2020
Zur Eröffnung unseres Vereinshauses haben wir Bratwurst und Getränke zu einem geringen Preis angeboten. Wie müssen die daraus resultierenden Einnahmen verbucht werden?
# Als Warenverkauf o.ä. im 8000er Bereich.
Der Zuspruch war leider geringer als erhofft und so sind die Ausgaben etwas höher als die Einnahmen (minus 190 Euro). Vielleicht kann ich die Ausgabenseite ja etwas entlasten, wenn ich die noch vorhandenen Dinge (Würste, Becher, Kohle) für eine andere Veranstaltung verwende und entsprechend verbuche (siehe folgenden Absatz), denn im Rahmen unserer Arbeitseinsätze wollen wir kostenfrei Getränke zur Verfügung stellen und im Anschluss eine Bratwurst anbieten. Es handelt sich um Vereinsmitglieder. Kann ich das unter Mitgliederpflege im ideellen Bereich verbuchen?
# Ja.
Lege ich über das Jahr ein "Verzehrkonto" pro Mitglied an, um die 40 Euro-Regel zu überwachen und muss das Mitglied den Erhalt der Wurst mit seiner Unterschrift bestätigen?
# Nein, das wäre viel zu aufweändig. Wenn das überschlägig passt, genügt das.