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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zur Eröffnung unseres Vereinshauses haben wir > Bratwurst und Getränke zu einem geringen Preis > angeboten. Wie müssen die daraus resultierenden > Einnahmen verbucht werden? > > # Als Warenverkauf o.ä. im 8000er Bereich. > > > Der Zuspruch war leider geringer als erhofft und > so sind die Ausgaben etwas höher als die Einnahmen > (minus 190 Euro). Vielleicht kann ich die > Ausgabenseite ja etwas entlasten, wenn ich die > noch vorhandenen Dinge (Würste, Becher, Kohle) für > eine andere Veranstaltung verwende und > entsprechend verbuche (siehe folgenden Absatz), > denn im Rahmen unserer Arbeitseinsätze wollen wir > kostenfrei Getränke zur Verfügung stellen und im > Anschluss eine Bratwurst anbieten. Es handelt sich > um Vereinsmitglieder. Kann ich das unter > Mitgliederpflege im ideellen Bereich verbuchen? > > # Ja. > > Lege ich über das Jahr ein "Verzehrkonto" pro > Mitglied an, um die 40 Euro-Regel zu überwachen > und muss das Mitglied den Erhalt der Wurst mit > seiner Unterschrift bestätigen? > > # Nein, das wäre viel zu aufweändig. Wenn das > überschlägig passt, genügt das.
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