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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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beesting schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, wir sind ein gemeinnütziger > Kleingartenverein und als Vorstand ziemlich neu im > Amt. Nach unserer letzten Veranstaltung ergaben > sich die folgenden Fragen. Die Buchungsgrundlage > bildet der SKR49. > > Zur Eröffnung unseres Vereinshauses haben wir > Bratwurst und Getränke zu einem geringen Preis > angeboten. Wie müssen die daraus resultierenden > Einnahmen verbucht werden? Der Zuspruch war leider > geringer als erhofft und so sind die Ausgaben > etwas höher als die Einnahmen (minus 190 Euro). > Vielleicht kann ich die Ausgabenseite ja etwas > entlasten, wenn ich die noch vorhandenen Dinge > (Würste, Becher, Kohle) für eine andere > Veranstaltung verwende und entsprechend verbuche > (siehe folgenden Absatz), denn > > im Rahmen unserer Arbeitseinsätze wollen wir > kostenfrei Getränke zur Verfügung stellen und im > Anschluss eine Bratwurst anbieten. Es handelt sich > um Vereinsmitglieder. Kann ich das unter > Mitgliederpflege im ideellen Bereich verbuchen? > Lege ich über das Jahr ein "Verzehrkonto" pro > Mitglied an, um die 40 Euro-Regel zu überwachen > und muss das Mitglied den Erhalt der Wurst mit > seiner Unterschrift bestätigen? > > Vielen Dank für Eure Hilfe.
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