Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftsteuererklärung 2019
von: ger1842 ()
Datum: 10.04.2020

Hallo,
wir müssen für das Jahr 2019 wieder eine Steuererklärung für den Zeitraum 2017 bis 2019 abgeben. Als Anlage sind auch die Protokolle der Mitgliederversammlungen für diese Jahre abzugeben (also von den Terminen in 2018, 2019 und 2020).
Fragen (Annahme, dass keine virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden kann):
1. Wenn wegen der Coronakrise keine Präsenz-Mitgliederversammlung bis 31.07.2020 abgehalten werden kann (es fehlt also dann noch das Protokoll für das Wirtschaftsjahr 2019), muss man dann eine Fristverlängerung beantragen?
Oder gibt man die Steuererklärung bis zum 31.07.2020 ab und reicht das noch fehlende Protokoll irgendwann nach?

Re: Körperschaftsteuererklärung 2019
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2020

Als Anlage sind auch die Protokolle der Mitgliederversammlungen für diese Jahre abzugeben (also von den Terminen in 2018, 2019 und 2020).

# Das ist ja keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine des jeweiligen Finanzamtes. Viele Finanzämter halten das anders. Ersatzweise oder zusätzlich muss (was ich ohnehin empfehle) eine Tätigkeitsbericht abgegeben werden.
Eine Fristverlängerung ist auf keinen Fall nötig. Einfach das Finanzamt fragen oder abwarten, was es nach Einreichen der Steuererklärung für weitere Unterlagen haben will.

Re: Körperschaftsteuererklärung 2019
von: ger1842 ()
Datum: 12.04.2020

Danke für die Info.