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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir müssen für das Jahr 2019 wieder eine > Steuererklärung für den Zeitraum 2017 bis 2019 > abgeben. Als Anlage sind auch die Protokolle der > Mitgliederversammlungen für diese Jahre abzugeben > (also von den Terminen in 2018, 2019 und 2020). > Fragen (Annahme, dass keine virtuelle > Mitgliederversammlung abgehalten werden kann): > 1. Wenn wegen der Coronakrise keine > Präsenz-Mitgliederversammlung bis 31.07.2020 > abgehalten werden kann (es fehlt also dann noch > das Protokoll für das Wirtschaftsjahr 2019), muss > man dann eine Fristverlängerung beantragen? > Oder gibt man die Steuererklärung bis zum > 31.07.2020 ab und reicht das noch fehlende > Protokoll irgendwann nach?
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