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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Als Anlage sind auch die Protokolle der > Mitgliederversammlungen für diese Jahre abzugeben > (also von den Terminen in 2018, 2019 und 2020). > > # Das ist ja keine gesetzliche Vorgabe, sondern > eine des jeweiligen Finanzamtes. Viele Finanzämter > halten das anders. Ersatzweise oder zusätzlich > muss (was ich ohnehin empfehle) eine > Tätigkeitsbericht abgegeben werden. > Eine Fristverlängerung ist auf keinen Fall nötig. > Einfach das Finanzamt fragen oder abwarten, was es > nach Einreichen der Steuererklärung für weitere > Unterlagen haben will.
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