Vorsteuer
von: Manuel ()
Datum: 02.03.2020
Hallo als Abonennent habe ich eine Frage zur VST-Behandlung in folgenden Fällen.
Kosten für Strom u. Heizöl
Hier habe ich bislang immer 19 % Vorsteuer gezogen. Begründung: Wir sind ein Sportverein mit angeschlossener Vereinsgaststätte. Der Hauptposten für Strom und Heizöl fällt vermutlich für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an. (Kühlung, Heizung etc..) Darüber hinaus sehe ich einen größeren Teil im Zweckbetrieb. Da die 1. Mannschaft oft trainiert und duscht etc. Auch im Zweckbetrieb darf ich ja die 19 % VST ziehen.
Den ideelen Bereich würde ich vielleicht auf 10 % schätzen, da nur von Bambini bis E-Jungend an unserem Sportplatz trainiert wird und diese Altersklassen meist die Räumlichkeiten nicht sonderlich nutzen. Eltern holen sie direkt nach Training meist wieder ab.
Muss in dieser Konstellation da wirklich noch eine Aufteilung vorgenommen werden? Oder kann man es lassen, da der Großteil (80-90%) ohnehin die 19 % VST rechtfertigt? Wo liegt die Grenze, dass man aufteilen muss?