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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier habe ich bislang immer 19 % Vorsteuer > gezogen. Begründung: Wir sind ein Sportverein mit > angeschlossener Vereinsgaststätte. Der Hauptposten > für Strom und Heizöl fällt vermutlich für den > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an. (Kühlung, > Heizung etc..) Darüber hinaus sehe ich einen > größeren Teil im Zweckbetrieb. Da die 1. > Mannschaft oft trainiert und duscht etc. Auch im > Zweckbetrieb darf ich ja die 19 % VST ziehen. > > # Haben Sie denn im Zweckbetrieb steuerpflichtige > Umsätze? > > > Den ideellen Bereich würde ich vielleicht auf 10 % > schätzen, da nur von Bambini bis E-Jungend an > unserem Sportplatz trainiert wird und diese > Altersklassen meist die Räumlichkeiten nicht > sonderlich nutzen. Eltern holen sie direkt nach > Training meist wieder ab. > > # Dann wären (bei Vorsteuerabzug im Zweckbetrieb) > insgesamt 90% der Vorsteuer abzugsfähig. > > Muss in dieser Konstellation da wirklich noch eine > Aufteilung vorgenommen werden? Oder kann man es > lassen, da der Großteil (80-90%) ohnehin die 19 % > VST rechtfertigt? Wo liegt die Grenze, dass man > aufteilen muss? > > # Es muss immer aufgeteilt werden. Nur bei einer > unternehmerischen Nutzung von weniger als 10% ist > keine Aufteilung möglich.
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