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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Manuel schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo als Abonennent habe ich eine Frage zur > VST-Behandlung in folgenden Fällen. > > Kosten für Strom u. Heizöl > > Hier habe ich bislang immer 19 % Vorsteuer > gezogen. Begründung: Wir sind ein Sportverein mit > angeschlossener Vereinsgaststätte. Der Hauptposten > für Strom und Heizöl fällt vermutlich für den > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an. (Kühlung, > Heizung etc..) Darüber hinaus sehe ich einen > größeren Teil im Zweckbetrieb. Da die 1. > Mannschaft oft trainiert und duscht etc. Auch im > Zweckbetrieb darf ich ja die 19 % VST ziehen. > > Den ideelen Bereich würde ich vielleicht auf 10 % > schätzen, da nur von Bambini bis E-Jungend an > unserem Sportplatz trainiert wird und diese > Altersklassen meist die Räumlichkeiten nicht > sonderlich nutzen. Eltern holen sie direkt nach > Training meist wieder ab. > > Muss in dieser Konstellation da wirklich noch eine > Aufteilung vorgenommen werden? Oder kann man es > lassen, da der Großteil (80-90%) ohnehin die 19 % > VST rechtfertigt? Wo liegt die Grenze, dass man > aufteilen muss?
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