Re: Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
von: Mister H ()
Datum: 01.03.2020
Ok. Danke. Dann ist also in den aktuellen Spendenbescheinigungen für Geldzuwendungen Verein die man bei der Finanzverwaltung bekommt nur der Punkt mit dem aktuellen Freistellungsbescheid auszufüllen.
Der nächste Punkt mit der satzungsgemäßen Voraussetzung nach |Paragraph Ode 51,59,60 und 61 bleibt dann unausgefüllt? Oder verstehe ich das falsch?
Danke für Ihre Antwort
Mister H