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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mister H. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und einen schönen Sonntag > > unser Verein in NRW hat für die Jahre 2016-2018 > den aktuellen Freistellungsbescheid in 2019 > bekommen. > Er ist zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen > berechtigt. > Die letzte gesonderte Feststellung der > satzungsmäßigen Voraussetzungen ist von 2014. > Wie sieht es hier mit einer neuen Feststellung der > satzungsmäßigen Voraussetzungen aus. > Ich habe es so verstanden, das die FA dieses vor > jeder KST Erklärung prüfen und mit dem > Freistellungsbescheid die Feststellung der > satzungsmäßigen Voraussetzungen gegeben ist. > > Liege ich da richtig? Oder muss der Verein jetzt > eine neue gesonderte Feststellung der > satzungsmäßigen Voraussetzungen beantragen. Die > Satzung ansich hat sich nicht verändert. > > Vielen Dank > > Mister H
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