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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, die Feststellung der satzungsmäßigen > Voraussetzungen wird danach durch die > Körperschaftsteuerveranlagung ersetzt. Es erfolgt > also keine erneute Prüfung der Satzung, sondern > nur noch der "tatsächlichen Geschäftsführung" auf > Basis von Tätigkeitbericht und Rechnungslegung.
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