Re: Fragen nicht gemeinnütziger Verein
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020
Der Verein überweist einem Mitglied einen Geldbetrag. Wer muss welche Steuern zahlen?
# Wenn es sich um eine "freigiebige Zuwendung" (also ohne Gegenleistung) handelt, wäre u.U. Schenkungssteuer zu zahlen. Das gibt es aber relativ hohe Freibeträge.
Sind Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen generell komplett steuerfrei?
# Ja, wenn sich um echte Mitgliedsbeiträge handelt, die also für die Mitgliedschaft und nicht für bestimtme Leistungen bezahlt werden.
Sind Einnahmen aus Spenden ebenfalls steuerfrei?
# Sie sind schenkungsteuerpflichtig, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist. Aber hier gibt es wie gesagt Freibeträge.
Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen?
# Ja, wenn der Umfang überschaubar ist, löst das keine ertragssteuerlichen Folgen aus. Im Rahmen von Gegenleistungen kann aber eine Lohnsteuerpflicht entstehen. Außerdem ist bei der Umsatzsteuer die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten.