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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Ralf04 schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und > > Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen? > > # Ja, wenn der Umfang überschaubar ist, löst > das > > keine ertragssteuerlichen Folgen aus. Im Rahmen > > von Gegenleistungen kann aber eine > > Lohnsteuerpflicht entstehen. Außerdem ist bei > der > > Umsatzsteuer die sog. > Mindestbemessungsgrundlage > > zu beachten. > > Angenommen ein Verein (nicht gemeinnützig) hat den > Zweck, die Auswirkungen von bestimmten > Nahrungsmitteln bzw. Ernährungsformen auf die > Gesundheit zu erforschen, dürfte der Verein dann > auch in größerem Umfang diese Lebensmittel seinen > Mitgliedern kostenlos im Rahmen der > Vereinstätigkeiten zur Verfügung stellen? Das wäre > ja dann ein Mittel zur Erreichung des > Vereinszwecks, oder?
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