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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Verein überweist einem Mitglied einen > Geldbetrag. Wer muss welche Steuern zahlen? > # Wenn es sich um eine "freigiebige Zuwendung" > (also ohne Gegenleistung) handelt, wäre u.U. > Schenkungssteuer zu zahlen. Das gibt es aber > relativ hohe Freibeträge. > > Sind Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen generell > komplett steuerfrei? > # Ja, wenn sich um echte Mitgliedsbeiträge > handelt, die also für die Mitgliedschaft und nicht > für bestimtme Leistungen bezahlt werden. > > Sind Einnahmen aus Spenden ebenfalls steuerfrei? > # Sie sind schenkungsteuerpflichtig, wenn der > Verein nicht gemeinnützig ist. Aber hier gibt es > wie gesagt Freibeträge. > > Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und > Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen? > # Ja, wenn der Umfang überschaubar ist, löst das > keine ertragssteuerlichen Folgen aus. Im Rahmen > von Gegenleistungen kann aber eine > Lohnsteuerpflicht entstehen. Außerdem ist bei der > Umsatzsteuer die sog. Mindestbemessungsgrundlage > zu beachten.
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