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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fragen nicht gemeinnütziger Verein
von: Ralf04 ()
Datum: 06.01.2020

Hallo,

folgende Fragen zum nicht-gemeinnützigen Verein sind aufgekommen:

Der Verein überweist einem Mitglied einen Geldbetrag. Wer muss welche Steuern zahlen?

Sind Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen generell komplett steuerfrei?

Sind Einnahmen aus Spenden ebenfalls steuerfrei?

Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen?

Danke für die Beantwortung bereits im Voraus.
Ralf04

Re: Fragen nicht gemeinnütziger Verein
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

Der Verein überweist einem Mitglied einen Geldbetrag. Wer muss welche Steuern zahlen?
# Wenn es sich um eine "freigiebige Zuwendung" (also ohne Gegenleistung) handelt, wäre u.U. Schenkungssteuer zu zahlen. Das gibt es aber relativ hohe Freibeträge.

Sind Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen generell komplett steuerfrei?
# Ja, wenn sich um echte Mitgliedsbeiträge handelt, die also für die Mitgliedschaft und nicht für bestimtme Leistungen bezahlt werden.

Sind Einnahmen aus Spenden ebenfalls steuerfrei?
# Sie sind schenkungsteuerpflichtig, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist. Aber hier gibt es wie gesagt Freibeträge.

Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen?
# Ja, wenn der Umfang überschaubar ist, löst das keine ertragssteuerlichen Folgen aus. Im Rahmen von Gegenleistungen kann aber eine Lohnsteuerpflicht entstehen. Außerdem ist bei der Umsatzsteuer die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten.

Re: Fragen nicht gemeinnütziger Verein
von: Ralf04 ()
Datum: 06.01.2020

pfeffer schrieb:
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> Darf der Verein seinen Mitgliedern Speisen und
> Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen?
> # Ja, wenn der Umfang überschaubar ist, löst das
> keine ertragssteuerlichen Folgen aus. Im Rahmen
> von Gegenleistungen kann aber eine
> Lohnsteuerpflicht entstehen. Außerdem ist bei der
> Umsatzsteuer die sog. Mindestbemessungsgrundlage
> zu beachten.

Angenommen ein Verein (nicht gemeinnützig) hat den Zweck, die Auswirkungen von bestimmten Nahrungsmitteln bzw. Ernährungsformen auf die Gesundheit zu erforschen, dürfte der Verein dann auch in größerem Umfang diese Lebensmittel seinen Mitgliedern kostenlos im Rahmen der Vereinstätigkeiten zur Verfügung stellen? Das wäre ja dann ein Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks, oder?

Re: Fragen nicht gemeinnütziger Verein
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2020

Der Verein darf das zweifellos (unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften). Die Frage ist nur, ob da steuerliche Folgen entstehen.